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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Veranstalter


Veranstalter des Weissensteinlaufs ist:
Verein Weissensteinlauf


Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB
Solothurn, Schweiz
info@weissensteinlauf.ch


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Veranstalter und den teilnehmenden Personen.


Mit der Anmeldung zum Weissensteinlauf akzeptiert die teilnehmende Person diese AGB als
verbindlichen Vertragsbestandteil.


2. Anmeldung und Vertragsabschluss

 

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich online über die Plattform der Firma TrackMaxx GmbH, Bern

  2. Mit Abschluss des elektronischen Anmeldevorgangs gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab.

  3. Der Teilnahmevertrag kommt mit der elektronischen Anmeldebestätigung zustande.

  4. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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3. Teilnahmevoraussetzungen

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  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche die in der jeweiligen Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen (insbesondere Alter und Kategorie) erfüllen.

  2. Minderjährige benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung für Berglauf/WalkingPlus.

  3. Mit der Anmeldung bestätigt die teilnehmende Person:

    • gesundheitlich in der Lage zu sein, an einem Berglauf teilzunehmen,

    • ausreichend trainiert zu sein,

    • auf eigene Verantwortung zu handeln.

  4. Den Weisungen des Veranstalters, der offiziellen Helfer, der Streckenposten sowie der Sicherheits- und Rettungsdienste ist zwingend Folge zu leisten.

  5. Bei Verstoss gegen Reglemente oder unsportlichem Verhalten kann ein Ausschluss oder eine Disqualifikation erfolgen.

 

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4. Startgeld und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Höhe des Startgeldes ergibt sich aus der offiziellen Ausschreibung.

  2. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über TrackMaxx GmbH, Bern gemäss deren Vertrags- und Zahlungsbedingungen.

  3. Die Anmeldung ist erst nach vollständigem Zahlungseingang gültig.

  4. Das Startgeld bleibt auch bei Nichtantritt geschuldet.

 

 

5. Rücktritt, Nichtdurchführung, höhere Gewalt

 

  1. Ein Rücktritt durch die teilnehmende Person begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.

  2. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Pandemien) abgesagt, abgebrochen oder verschoben werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

  3. Über eine allfällige teilweise Rückerstattung entscheidet der Veranstalter nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten.


6. Zeitmessung und Rangliste

 

  1. Die offizielle Zeitmessung erfolgt elektronisch durch TrackMaxx GmbH, Bern

  2. Massgeblich für die Rangierung ist die gemessene offizielle Zeit gemäss Ausschreibung (Netto- oder Bruttozeit).

  3. Die Resultate werden online veröffentlicht.

  4. Mit der Anmeldung erklärt sich die teilnehmende Person ausdrücklich einverstanden mit der Veröffentlichung folgender Daten:

    • Name und Vorname

    • Jahrgang

    • Wohnort

    • Verein/Team

    • Startnummer

    • Laufzeit und Rang


7. Haftung

 

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

  2. Der Veranstalter haftet ausschliesslich für Schäden, die auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.

  3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

  4. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

  5. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden im Sinne zwingender gesetzlicher Bestimmungen.


8. Versicherung


Der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Der Veranstalter verfügt über keine individuelle Versicherungsdeckung zugunsten der Teilnehmenden.


9. Datenschutz

 

  1. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

  2. Zur Durchführung der Anmeldung, Zeitmessung und Ranglistenerstellung werden Daten an TrackMaxx GmbH, Bern übermittelt.


10. Bild- und Medienrechte

 

  1. Im Rahmen der Veranstaltung werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt.

  2. Mit der Teilnahme erteilt die teilnehmende Person dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, diese Aufnahmen für Berichterstattung, Werbung, Printmedien, Website und soziale Medien zu verwenden. 

  3. Ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht.


11. Änderungen der Ausschreibung


Der Veranstalter behält sich vor, Strecke, Startzeiten, Kategorien oder sicherheitsrelevante Vorgaben jederzeit anzupassen, sofern sachliche Gründe dies erfordern.

 


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

  1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

  2. Gerichtsstand ist am Sitz des Vereins im Kanton Solothurn, soweit gesetzlich zulässig.

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